Der wegen der Morde angeklagte Mann hatte mit beiden Frauen Kinder. Und das Gericht unter der Leitung von Richterin Line Bjørklund hat entschieden, dass diese Kinder durch ein Namensverbot geschützt werden müssen.
– Es ist verboten, den Namen und die Adresse der vier Kinder öffentlich wiederzugeben. Ihre Identität dürfe auf keine andere Weise reproduziert werden, hieß es von Line Bjørklund, nachdem sie und die beiden Richter des Falles eine längere Pause eingelegt hatten, um die Angelegenheit zu besprechen.
Allerdings hat das Urteil zur Folge, dass auch die Reproduktion der Identität der Mutter der Kinder kaum noch zulässig sein wird. Dies liegt daran, dass die Identität der Kinder automatisch reproduziert wird.
Gleichzeitig wird die Identität des öffentlich prominenten Bruders der getöteten Frau ein Abbild der Identität der Frau und damit der Kinder sein.
Die beiden Morde in diesem Fall ereigneten sich an einem frühen Morgen des 15. November letzten Jahres. Zunächst wurde die Freundin des Mannes in ihrem Haus in Ruds Vedby erstochen. Im Haus befanden sich vier Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und elf Jahren.
Die beiden jüngsten Kinder hatten die Frau zusammen mit dem nun angeklagten Mann.
Der Mann erinnert sich nicht an die Episode, räumt jedoch ein, dass er es sein muss, der das Messer trug. Aufgrund der mangelnden Erinnerung bestreitet er jedoch die Schuld.
Nachdem die Frau in Ruds Vedby erstochen wurde, fuhr sie den Angeklagten nach Kundby. Dabei wurde auch seine Ex-Freundin erstochen.
Nach den Morden trat der Bruder der getöteten Frau aus Ruds Vedby öffentlich auf. Und von einer besonders prominenten körperlichen Position aus, die aufgrund des Namensverbots nicht weiter beschrieben wird, dankte er für die Unterstützung, die er und die Familie erfahren hatten.
Der Internet Außerdem gibt es zahlreiche Artikel, in denen die Reaktion der prominenten Person und die Erwähnung des Falles erwähnt werden.
Auf die Frage, ob ein Namensverbot verhängt werden sollte, schlug der Richter vor, dass das Gericht das Namensverbot so einschränken könne, dass es nur noch die Wiedergabe der Namen der Kinder einschließe.
Eine solche Einschränkung kommt häufig vor, wenn ein Namensverbot im weitesten Sinne die Erwähnung des Falles erschwert. Aber Line Bjørklund entschied sich, nicht zu folgen.
Vom Namensverbot ist nicht nur die Presse betroffen. Auch andere, die die Angelegenheit öffentlich erwähnen, riskieren eine Geldstrafe, wenn die Kinder identifiziert werden können.
Das Bußgeld für einen Verstoß gegen ein Namensverbot beträgt grundsätzlich 5,000 DKK für normale Bürger, während Journalisten grundsätzlich 25,000 DKK zahlen müssen.
Das Urteil in dem Fall wird für den 23. November erwartet.
Quelle: Die nordische Seite