Aquakulturbesitzer bestreitet Umweltverschmutzung: Hat nichts verschwiegen

Aquakulturbesitzer bestreitet Umweltverschmutzung: Hat nichts verschwiegen

Hier haben ein Richter und zwei Richter mit der Bearbeitung eines umfassenden Verfahrens gegen den 50-jährigen Aquakulturbesitzer aus Juelsminde begonnen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Aquakulturbesitzer großes Interesse an seinen Umweltgenehmigungen gezeigt und die Forellenproduktion erheblich gesteigert.

Der Anklage zufolge hat die Überproduktion zu einer Verschmutzung – oder dem Risiko einer solchen – von Teilen des Horsens Fjords geführt, weil zu viele Nährstoffe aus der Produktion ausgeschieden wurden.

Der Angeklagte hatte selbst keine Gelegenheit, sich vor Gericht zu äußern. Er trägt einen grünen Kapuzenpullover und sitzt hinter seinen beiden Anwälten.

Verteidiger Thomas Andreas Mikkelsen versichert dem Gericht, dass nichts Unrechtmäßiges vorgefallen sei.

– Was passiert ist, ist, dass sie seit 2014 an einer Reihe verschiedener Experimente teilgenommen haben.

– So wie der Staatsanwalt den Fall präsentiert, hat man den Eindruck, dass der Angeklagte viel unter den Teppich gekehrt hat. Das ist bei weitem nicht der Fall. Der Gemeinde sei zu keinem Zeitpunkt etwas verborgen geblieben, sagt der Anwalt.

Er bezieht sich auf die Gemeinde Hedensted, die die Aufsichtsbehörde für die Fischfarmen war.

Der Anwalt hat den Anspruch nicht näher erläutert. Es wird jedoch damit gerechnet, dass dies später am Freitagnachmittag geschieht, wenn der Angeklagte aussagen soll.

Die Staatsanwältin in dem Fall, Pernille Moesborg von der Polizei Südostjütlands, hat in ihrer Darstellung des Falles erklärt, dass der Fall auf Informationen von Futtermittellieferanten beruhe.

Basierend auf den an die Aquakulturbetriebe gelieferten Futtermitteln schätzt die Polizei, dass die Fischproduktion weitaus größer war, als den Behörden offiziell gemeldet wurde.

Der Aquakulturbesitzer hatte Zeit, einen Teil der Verschmutzung durch die Zucht von Muscheln an Rohren, die im Wasser lagen, auszugleichen.

Die Muscheln haben den Effekt, dass sie Nährstoffe fressen, so dass ein Teil der Verschmutzung durch die Fische beseitigt wurde.

Die Staatsanwaltschaft geht jedoch nicht davon aus, dass die Muschelzucht in dem Ausmaß stattgefunden hat, wie sie der Gemeinde gemeldet wurde.

Der Staatsanwalt strebt eine Gefängnisstrafe für den Aquakulturbesitzer an und verlangt die Beschlagnahmung von 191 Millionen Kronen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entspricht dies dem Gewinn, der aus der Überproduktion erzielt wurde.

Quelle: Die nordische Seite