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FAKTEN: Kinder sind von den Coronapas-Regeln ausgenommen

FAKTEN: Kinder sind von den Coronapas-Regeln ausgenommen

Der Test kann sowohl ein PCR- als auch ein Antigentest (Schnelltest) sein.

*Kinder unter 15 Jahren sind von den Regeln zum Corona-Pass ausgenommen.

* Die Umsetzung der Corona-Passpflicht wird mit den verschiedenen Branchen besprochen.

* Ab Ende März fungiert die App „MyHealth“ als funktionaler, aber einfacher Corona-Pass.

* Ende Mai wird voraussichtlich eine fortschrittlichere und benutzerfreundlichere App auf den Markt kommen. Dabei sind gemeinsame europäische Standards zu berücksichtigen.

* Bürgerinnen und Bürger, die kein Smartphone besitzen, sollen eine einfache Lösung erhalten, mit der sie ihre Impfung oder den negativen Test dokumentieren können. Der Versand kann beispielsweise per Post erfolgen.

* Im Mai und Juni werden die Vertragsparteien die Erfahrungen mit der Nutzung des Corona-Passes diskutieren und über dessen weiteren Umfang und Einsatz entscheiden.

* Im August wird auch darüber entschieden, welche Konsequenzen es für den Corona-Pass haben wird, dass alle Bürger, die dies wünschen, vollständig geimpft sind.

* Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Nutzung des Corona-Passes für andere Aktivitäten als Tourismus und Reisen ein Ablaufdatum hat.

Quelle: Staatsministerium.

Quelle: Die nordische Seite


Datum:

23. März 2021

Autor:

Nord.News

Kategorien:

Dänemark

Stichworte:

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