Der Test kann sowohl ein PCR- als auch ein Antigentest (Schnelltest) sein.
*Kinder unter 15 Jahren sind von den Regeln zum Corona-Pass ausgenommen.
* Die Umsetzung der Corona-Passpflicht wird mit den verschiedenen Branchen besprochen.
* Ab Ende März fungiert die App „MyHealth“ als funktionaler, aber einfacher Corona-Pass.
* Ende Mai wird voraussichtlich eine fortschrittlichere und benutzerfreundlichere App auf den Markt kommen. Dabei sind gemeinsame europäische Standards zu berücksichtigen.
* Bürgerinnen und Bürger, die kein Smartphone besitzen, sollen eine einfache Lösung erhalten, mit der sie ihre Impfung oder den negativen Test dokumentieren können. Der Versand kann beispielsweise per Post erfolgen.
* Im Mai und Juni werden die Vertragsparteien die Erfahrungen mit der Nutzung des Corona-Passes diskutieren und über dessen weiteren Umfang und Einsatz entscheiden.
* Im August wird auch darüber entschieden, welche Konsequenzen es für den Corona-Pass haben wird, dass alle Bürger, die dies wünschen, vollständig geimpft sind.
* Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Nutzung des Corona-Passes für andere Aktivitäten als Tourismus und Reisen ein Ablaufdatum hat.
Quelle: Staatsministerium.
Quelle: Die nordische Seite