Vor der Reform galten Zoll- und Mehrwertsteuerpflichten hauptsächlich für Pakete über 22 €, die von außerhalb der EU eintrafen. Für Einfuhren im Wert von bis zu 150 € haben Kunden zwei Möglichkeiten, die Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Mehrwertsteuer wird entweder zum Zeitpunkt des Kaufs an den bei IOSS registrierten Verkäufer oder zum Zeitpunkt der Zollabfertigung gezahlt.
– Für Online-Shopper war dies eine große Umstellung, da ein Großteil der Online-Shops weniger als 22 € wert ist. Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) erleichterte ihnen den Prozess. Sobald sich der Verkäufer bei IOSS registriert hat, kann die Mehrwertsteuer auf Sendungen bis zu 150 € zum Zeitpunkt des Kaufs an den Verkäufer gezahlt werden. Online-Shops zahlen die Mehrwertsteuer dann direkt an die EU ab, sagt der Hauptzollamt Nadja Painokalio.
Transportunternehmen melden diese Käufe in der Regel im Auftrag von Kunden und Sendungen werden direkt an den/die Empfänger geliefert. Einfuhrzölle und Steuern auf verbrauchsteuerpflichtige Waren müssen jedoch zum Zeitpunkt der Zollabfertigung bezahlt werden.
Der Zoll erhob Mehrwertsteuer auf 45 % der Anmeldungen. Aus E-Commerce-Erklärungen im Juli-Dezember 2021 hat der Zoll in Finnland insgesamt 4.7 Mio. EUR an Mehrwertsteuer erhoben. Für andere E-Commerce-Importanmeldungen wurde die Mehrwertsteuer von der Steuerverwaltung über IOSS erhoben.
Kunden brauchten nach wie vor persönliche Beratung und Anleitung
Wir produzieren ständig aktuelle Informationen zB für unsere Website und den Zollschalter sowie Antworten auf Kundenfragen. Bei der Entwicklung des Import-Benachrichtigungsservices für Privatpersonen haben wir auch das Kundenfeedback berücksichtigt, um den Benachrichtigungsprozess so reibungslos und einfach wie möglich zu gestalten. Der Bedarf an Informationsdiensten sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden ist nach der Umsatzsteuerreform deutlich gestiegen.
– Wir rekrutieren auch Mitarbeiter des finnischen Zollinformationsdienstes, um die Situation zu untersuchen. Die Beratungsnachfrage sei in den ersten Monaten nach der Mehrwertsteuerreform am höchsten gewesen, als sich die Zahl der Kontakte im Zollinformationsdienst vorübergehend verdreifacht habe, sagt Nadja Painokallio.
Die Zollabfertigungsmengen sind im Dezember erneut gestiegen
Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 wurden mehr als 900,000 neue Einfuhranmeldungen für in Finnland ankommende Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro abgegeben. Die Zahl der Meldungen ging von den Zahlen Anfang Juli zum Herbst hin zurück, stieg aber im Dezember wieder an. Etwa 92 % der Meldungen wurden von Privatpersonen eingereicht, der Rest von Unternehmen.
– Der statistische Wert der Einfuhranmeldungen für Sendungen bis zu 150 EUR betrug mehr als 5 Millionen EUR pro Monat, verglichen mit 2,040 bis 3,015 Millionen EUR pro Monat im Jahr 2021, sagt der Direktor. Statistiken Olli-Pekka Penttilä.
In Bezug auf den elektronischen Handel waren die Vereinigten Staaten (28 %) das größte Nicht-EU-Importland, gefolgt vom Vereinigten Königreich (26 %) und China (24 %). Importe aus anderen Ländern machten 21.5 Prozent aus.
– Das Volumen des E-Commerce aus Nicht-EU-Ländern war aus mehreren Gründen geringer als erwartet. Hauptgrund war der Rückgang des Flugverkehrs aufgrund der COVID-19-Pandemie. Die Zahl der Flüge sei immer noch deutlich geringer als vor der Pandemie, und daher sei das Luftfrachtvolumen immer noch gering, sagt Penttilä.
– Unser Ziel ist es, gemeinsam mit anderen Akteuren den internationalen E-Commerce und einen fairen Wettbewerb für Unternehmen zu fördern, betont Penttilä.
Alle Pakete, die von außerhalb der EU ankommen, müssen gemeldet werden
Importmeldedienst für Privatpersonen
Quelle: Zoll
Quelle: Die nordische Seite