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Bis zum 28 arbeitsmarktförderungsberechtigte Unternehmerinnen und Unternehmer, vorübergehend von der Wartezeit befreit

Bis zum 28 arbeitsmarktförderungsberechtigte Unternehmerinnen und Unternehmer, vorübergehend von der Wartezeit befreit

Auch die zu Beginn der Arbeitslosigkeit zu erfüllende Wartefrist wird vorübergehend bis Ende Februar aufgehoben. Die oben genannten Änderungen werden rückwirkend wirksam.

Unternehmer können Arbeitsmarktunterstützung erhalten, wenn ihr Unternehmen von einer Coronavirus-Epidemie betroffen ist. Die Arbeitsmarktförderung ist auch rückwirkend vom 1. Januar 2022 bis zum 15. Februar 2022 möglich, auch wenn der Bewerber zu diesem Zeitpunkt noch nicht arbeitssuchend in TE-Diensten war. Nach dem 15. Februar 2022 erhalten nur noch gemeldete Arbeitssuchende Unterstützung. Weitere Informationen zur Registrierung von Unternehmern als Arbeitssuchende erhalten Sie bei TE Services.

Die Voraussetzungen für die Arbeitsmarktförderung sind die gleichen wie zuvor während der Corona-Epidemie. Kela zahlt Arbeitsmarktunterstützung an Unternehmer, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • die Vollzeitbeschäftigung im Unternehmen ist beendet
  • Aufgrund der Coronavirus-Epidemie beträgt das Unternehmereinkommen weniger als 1,103.92 € pro Monat.

Die Berechtigung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist für die Qualifizierung nicht erforderlich. Unternehmer können ihr Einkommen bei Arbeitslosigkeit selbst bei der Kela anmelden.

Die Online-Bewerbung für Unternehmer wird im Februar auf dem OmaKela-Onlinedienst verfügbar sein.

Die Arbeitslosenversicherung besteht sofort ab Beginn der Arbeitslosigkeit

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld muss in der Regel während einer Wartezeit von fünf Tagen erbracht werden, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2022 wird von der Wartezeitregelung abgewichen, sodass Arbeitslosengeld sofort ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit gezahlt werden kann.

Eine für Kunden vor Inkrafttreten der hier beschriebenen Änderungen getroffene Entscheidung, die eine Wartezeit erfordert, ist nicht mehr gültig und es werden ihnen auch während der Wartezeit Leistungen ausgezahlt. Kela wird ihnen eine neue Entscheidung zukommen lassen, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Kunden können sich auch im Online-Service von OmaKela über die ihnen erteilten Entscheidungen informieren. Kunden müssen sich aufgrund dieser Änderung nicht an Kela wenden.

Quelle: Kela

Quelle: Die nordische Seite


Datum:

28. Januar 2022

Autor:

Nord.News

Kategorien:

Finnland

Stichworte:

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