Änderungen in der Sommerbetreuung sind der Kela mitzuteilen

Änderungen in der Sommerbetreuung sind der Kela mitzuteilen
  • Änderungen der täglichen Behandlungszeiten
  • Änderungen des Tagespflegeentgelts
  • eine neue Tagespflegeeinrichtung oder Anbieter
  • Das Kind beginnt mit der frühkindlichen Bildung, die von der Gemeinde organisiert wird
  • das Kind beginnt die Vorschule oder ein zweijähriges Vorschulexperiment.

Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn sich die Betreuungsverhältnisse nicht ändern oder wenn das Kind in der kommunalen Kindertagespflege ist oder wenn den Eltern häusliches Pflegegeld gezahlt wird.

Die Kela zahlt private Betreuungsgelder auf Basis eines Betreuungsvertrages. Die maximale Förderhöhe ist das vereinbarte Betreuungsentgelt. In allen Fällen wird die Förderung direkt an den Träger der frühkindlichen Bildung gezahlt.

Bei einer Änderung der Betreuungszeiten oder einer vorübergehenden Abwesenheit des Kindes von der frühkindlichen Bildung kann die Kela das private Betreuungsgeld weiterzahlen. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Eltern und dem frühkindlichen Bildungsträger kann die Zahlung durch die Eltern ausgesetzt werden, solange die angezeigte Änderung in Kraft ist. Auch wenn die Eltern den Kita-Beitrag nicht bezahlen, kann die Zahlung der Kela an den frühkindlichen Bildungsträger normal weiterlaufen.

Änderungen online melden

Änderungen können online unter gemeldet werden www.kela.fi/omakela (auf Finnisch) oder www.fpa.fi/etjanst (auf Schwedisch). Sie melden sich mit Ihrer Online-Banking-ID oder Mobile-ID beim Online-Service an. Alternativ können Eltern den Kundenservice für Familien mit Kindern unter 020 634 2650 anrufen.

Quelle: Kela

Quelle: Die nordische Seite


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