Vier Passagiere der ungarischen Fluggesellschaft Wizz Air haben im Zusammenhang mit Verspätungen durch eine Bombendrohung am Krakauer Flughafen Anspruch auf Entschädigung von der Fluggesellschaft. Eine solche Entscheidung wurde von der isländischen Verkehrsbehörde in Bezug auf Passagiere erlassen, die am 24. Juli letzten Jahres einen Flug mit Wizz Air von Keflavík nach Krakau hatten. dieser Flug […]
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Quelle: Yle